Hallo Freunde und die, die es werden wollen.....
Wie einige vielleicht noch wissen, war es bis vor kurzem noch möglich direkt über Radio-Lux.de den Stream abzuspielen. Leider war das aber nicht ganz im Einklang mit den Richtlinien von unserem Sponsor laut.fm, was wir natürlich respektieren und dementsprechend einen Ersatz gesucht haben.
Diesen haben wir auch (Dank eines Kollegen) schnell gefunden und waren eigentlich mehr wie zufrieden damit, da dieser den Anforderungen von laut.fm auch entsprochen hatte.
Doch wie der Teufel es will, liegt der "Fehler" bekanntlich im Detail.
Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt. Infolgedessen nutzen immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. (Theoretisch wohlgemerkt!)
Wir wissen aus der Vergangenheit, dass man mit Abmahnungen vorsichtig umgehen muss und den "Pappnasen" erst überhaupt keine Anlaufstelle geben darf, einen mit derartigen "Forderungen" konfrontieren zu können. Daher haben wir den eigentlich wirklichen schicken Player, der auch die Cover angezeigt hat, wieder entfernt.
Grundsätzlich sehen wir keinen Verlust durch diesen Player, aber es nervt halt nur einfach.
Unsere Webseite ist damit wieder im grünen und wir sind damit einer denkbaren rechtlichen Auseinandersetzung von der sprichwörtlichen "Schippe" gesprungen.
Wir sagen vielen Dank an den Kollegen einer anderen Radio-Station für den Hinweis. Das zeigt wenigstens, dass wir insgeheim eine "Familie" sind, die zusammenhält.
Wer sicher diesbezüglich gerne weiter informieren möchte, um vielleicht auch selbst Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir folgende Webseite, die auch zeitgleich als Quellenangabe zu sehen ist: e-recht24.de
Wie einige vielleicht noch wissen, war es bis vor kurzem noch möglich direkt über Radio-Lux.de den Stream abzuspielen. Leider war das aber nicht ganz im Einklang mit den Richtlinien von unserem Sponsor laut.fm, was wir natürlich respektieren und dementsprechend einen Ersatz gesucht haben.
Diesen haben wir auch (Dank eines Kollegen) schnell gefunden und waren eigentlich mehr wie zufrieden damit, da dieser den Anforderungen von laut.fm auch entsprochen hatte.
Doch wie der Teufel es will, liegt der "Fehler" bekanntlich im Detail.
Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt. Infolgedessen nutzen immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. (Theoretisch wohlgemerkt!)
Wir wissen aus der Vergangenheit, dass man mit Abmahnungen vorsichtig umgehen muss und den "Pappnasen" erst überhaupt keine Anlaufstelle geben darf, einen mit derartigen "Forderungen" konfrontieren zu können. Daher haben wir den eigentlich wirklichen schicken Player, der auch die Cover angezeigt hat, wieder entfernt.
Grundsätzlich sehen wir keinen Verlust durch diesen Player, aber es nervt halt nur einfach.

Unsere Webseite ist damit wieder im grünen und wir sind damit einer denkbaren rechtlichen Auseinandersetzung von der sprichwörtlichen "Schippe" gesprungen.
Wir sagen vielen Dank an den Kollegen einer anderen Radio-Station für den Hinweis. Das zeigt wenigstens, dass wir insgeheim eine "Familie" sind, die zusammenhält.

Wer sicher diesbezüglich gerne weiter informieren möchte, um vielleicht auch selbst Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir folgende Webseite, die auch zeitgleich als Quellenangabe zu sehen ist: e-recht24.de
Euer Schwanni (The Real Schwanni)